Justizreform Urteil: Auslieferung an Polen kann abgelehnt werden

Luxemburg · Die umstrittene polnische Justizreform könnte einem Gerichtsurteil zufolge dazu führen, dass Behörden anderer EU-Länder europäische Haftbefehle aus Polen künftig nicht vollstrecken müssen. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs von gestern müssen sie künftig prüfen, ob den Betroffenen ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht garantiert ist.

Andernfalls müssten sie von der Auslieferung absehen. Die Richter machten jedoch deutlich, dass die Hürden dafür hoch sind (Rechtssache C-216/18 PPU).

Hintergrund des Urteils ist der Fall eines in Irland verhafteten Polen, der sich gegen seine Auslieferung an die polnischen Behörden wehrt. Der wegen Drogenhandels verfolgte Mann argumentiert, wegen der Reformen des polnischen Justizsystems bestehe die echte Gefahr, dass er in Polen kein faires Verfahren erhalte.

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