Unis dürfen Arbeitsverträge nicht grenzenlos befristen

Erfurt · Hochschulen dürfen ihr Wissenschaftspersonal auch mit sachlichen Gründen nicht grenzenlos befristet einstellen. Solche über viele Jahre dauernde Kettenbefristungen könnten im Einzelfall dazu führen, dass der Beschäftigte unbefristet eingestellt werden muss, urteilte gestern das Bundesarbeitsgericht . Eine sehr lange Gesamtdauer des Beschäftigungsverhältnisses oder auch eine außergewöhnlich hohe Zahl aufeinanderfolgender befristeter Verträge könnten ein Indiz für einen rechtsmissbräuchlich befristeten Arbeitsvertrag sein, entschied das Gericht.

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