Nach 375 Verhandlungstagen Und dann beginnen tatsächlich die Plädoyers im NSU-Prozess

München · Nach 375 Verhandlungstagen steht für den Bundesanwalt eindeutig fest: Beate Zschäpe hat bei den „heftigsten Terroranschlägen“ seit der RAF mitgemacht.

 Der Mammut-Prozess um die Angeklagte Beate Zschäpe und ihre Rolle bei den Morden der rechten NSU findet wohl bald ein Ende.

Der Mammut-Prozess um die Angeklagte Beate Zschäpe und ihre Rolle bei den Morden der rechten NSU findet wohl bald ein Ende.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Nach langem Vorlauf geht es plötzlich schnell mit dem Einstieg ins Plädoyer. „Ich würde Ihnen das Wort erteilen“, sagt der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zu Bundesanwalt Herbert Diemer. Das kommt überraschend, denn eigentlich war im Münchner NSU-Prozess gestern wieder ein Befangenheitsantrag erwartet worden. Dass der ausbleibt, hat auch Diemer nicht erwartet. „Ich würde gern meine Notizen holen, die habe ich noch oben“, antwortet er. Lachen im Saal. Diemer darf, fünf Minuten gibt ihm der Richter. Dann stellt sich der Bundesanwalt an das Stehpult, das eigens für die Schlussvorträge in den Saal gebracht worden war. Mehr als vier Jahre nach Beginn des NSU-Prozesses, der längst das Adjektiv „historisch“ verdient, ist der Weg für die Plädoyers frei – am 375. Verhandlungstag.

„Hoher Senat“ – so beginnt Diemer um 12.02 Uhr seinen Schlussvortrag, der 22 Stunden dauern soll, verteilt auf mehrere Tage. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe lauscht aufmerksam. Sie hat eine Brille auf, macht sich immer wieder Notizen. Was sie hört, kann ihr nicht gefallen. Schon gleich zum Auftakt wird Diemer deutlich: Zschäpe habe alle Morde und Anschläge des NSU „als Mittäterin“ begangen. „Die Täter, Hoher Senat, waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe“, sagt der Ankläger. Es ist still im Saal, die Atmosphäre gedreht von lustig auf bitterernst.

Juristisches Hickhack zwischen Gericht und Verteidigung hatte zuletzt – wie so oft seit Prozessbeginn am 6. Mai 2013 – noch einmal für Verzögerungen gesorgt. Die Verteidiger wollten das Plädoyer der Bundesanwaltschaft auf Tonband aufzeichnen lassen, das Manuskript bekommen oder den Schlussvortrag wenigstens mitstenografieren lassen. Das Gericht allerdings lehnt alle Anträge ab, gestern endgültig. Die Verteidiger beantragen eine Pause, wollen über einen möglichen Befangenheitsantrag beraten. Doch nach der Pause schweigen sie.

So langsam scheinen wirklich alle von dem Verfahren genug zu haben: Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E., die Verteidiger, die Nebenkläger und wohl auch die Bundesanwaltschaft und das Oberlandesgericht selbst. An 375 Prozesstagen wurden im Gerichtssaal A 101 Hunderte Zeugen vernommen, Dutzende Sachverständige gehört. Mühsam versuchte das Gericht, Mosaikstein für Mosaikstein, die Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zu durchleuchten. Eine kleinteilige, akribische Detailarbeit.

Die Verbrechen, die die Bundesanwaltschaft dem NSU vorwirft, hatten im November 2011 die Republik erschüttert: Zschäpes Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollen seit November 2000 zehn Menschen umgebracht haben, neun von ihnen aus rassistischen Motiven, dazu zwei Sprengstoffanschläge verübt und mehr als ein Dutzend Raubüberfälle begangen haben. Die Ermittler tappten jahrelang im Dunkeln, behandelten Angehörige der Mordopfer wie Verdächtige. Mehrere Untersuchungsausschüsse untersuchten die Fehler der Behörden.

Mundlos und Böhnhardt brachten sich im November 2011 um. Zschäpe will von den Morden immer erst im Nachhinein erfahren haben. Die Anklage dagegen argumentiert, Zschäpe sei entgegen ihrer eigenen „verniedlichenden und beschönigenden“ Aussage in die Logistik der Taten arbeitsteilig eingebunden gewesen. Diemer bezeichnet die Verbrechen als die „heftigsten und infamsten“ Terroranschläge seit denen der linksextremen Rote Armee Fraktion (RAF).

Und das Motiv? Eine rechtsextremistische Ideologie, sagt Diemer. Ziel sei ein „ausländerfreies“ Land gewesen. Der NSU habe versucht, einem „widerwärtigen Naziregime den Boden zu bereiten“. Die Opfer seien nur wegen ihrer ausländischen Herkunft „hingerichtet“ worden. Hier lebende Ausländer hätten vertrieben werden, andere abgeschreckt werden sollen, argumentiert der Bundesanwalt, bevor er und seine beiden Kollegen sehr detailliert in die Einzelheiten einsteigen, beginnend bei der Vorgeschichte des NSU.

Bis zur Sommerpause sind es noch vier Prozesstage; das könnte rein rechnerisch für das Plädoyer der Anklage reichen – wenn nichts dazwischenkommt. Aber schon am Dienstagmittag beschwert sich Wohllebens Verteidigung, ihr Mandant sei mit dem Mitschreiben überfordert, in der Zelle im Gericht sei es in den Pausen laut, grell, es herrsche „Schlachthaus-Atmosphäre“, Wohlleben könne kaum neue Konzentration und Kraft fassen. Der Mitangeklagte wird von einem Arzt untersucht, dann geht es weiter.

Nach der Sommerpause dürften auch die Nebenkläger zu Wort kommen, anschließend folgen die Plädoyers der Verteidiger. Und irgendwann wird das Gericht dann tatsächlich sein Urteil sprechen.

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