UN-Menschenrechtsausschuss UN-Ausschuss rügt Nikab-Verbot

Genf · Ein allgemeines Verbot des islamischen Gesichts- oder Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit verstößt gegen die Menschenrechte. Zu dem Schluss kommt der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf. Er rügte Frankreich gestern, nachdem sich zwei Trägerinnen eines Nikab-Gesichtsschleiers gegen das seit 2010 in Frankreich gültige Gesetz beschwert hatten.

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