BGH-Urteil Vermieter müssen nur auf Grundstück streuen
Er fühlte sich aufs Glatteis geführt: Weil er im Winter vor einem Grundstück ausgerutscht war, verklagte ein Mann die Vermieterin. Doch der BGH lehnte ab: Vermieter seien nur auf dem Grundstück zum Winterdienst verpflichtet.
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