Tote, Vermisste und Evakuierungen
Tote und Vermisste: In Nordeuropa hat Orkan „Xaver“ großes Chaos ausgelöst und Menschen getötet. Ein Mann in England wurde von einem Baum erschlagen.
In Schottland, wo Windgeschwindigkeiten von bis zu 228 Stundenkilometern gemessen wurden, starb der Fahrer eines Lastwagens, als sein Fahrzeug umkippte. Auch in Dänemark kam eine Frau bei einem durch den Sturm verursachten Unfall ums Leben. Zwei Seeleute gingen vor der Südküste Schwedens auf einem Frachter über Bord und galten auch nach Stunden noch als vermisst.
Evakuiert: Die belgische Küstengemeinde Bredene hat wegen der Warnung vor dem schweren Sturm knapp 2100 Einwohner vorsorglich in Sicherheit gebracht. Sie leben in der Nähe des Kanals zwischen Ostende und Brügge und seien deshalb besonders gefährdet, berichtete die Nachrichtenagentur Belga.
Windräder: "Xaver" ist für Deutschlands Windkraftanlagen kein Problem: Wenn der Sturm zu stark wird, drehen sie sich automatisch aus dem Wind. Sowohl die Rotorblätter als auch die Gondel auf dem Dach sind beweglich. Die Schwelle liegt bei 25 Metern Windgeschwindigkeit pro Sekunde. Die über 100 Meter hohen Masten seien auch auf den Winddruck eines Orkans ausgelegt, sagte ein Sprecher des Bundesverbandes Windenergie. "Da wackelt nichts."
Klimawandel: Auch wenn mit "Christian" und "Xaver" in diesem Herbst schon zwei Orkane über Deutschland gefegt sind, sehen Experten darin kein Zeichen des Klimawandels. "Das, was wir jetzt erleben, sind Einzelereignisse", sagte Gerhard Lux vom Deutschen Wetterdienst. "Über die vergangenen 100 Jahre gab es immer kleine Wellen mit mehr oder weniger Orkanen in Deutschland." So habe es um 1990 und 1999 ebenfalls Phasen mit relativ häufigen Orkanen gegeben.
Versicherung: Bei Sturmschäden gibt es keine Versicherung, die für alles einspringt. Wer zahlt, hängt vom Einzelfall und von der Ursache ab. Für Sturmschäden am Haus, etwa durch umgestürzte Bäume, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Schäden am Hausrat, also etwa beschädigte Möbel, übernimmt die Hausratversicherung. Bei Schäden am Auto greifen in der Regel Teil- oder Vollkasko des Autohalters. Flugreisende haben bei Ausfall eines Fluges Anspruch auf einen Ersatzflug. Bei Verspätungen ab fünf Stunden können Reisende von ihrem Flug zurücktreten und sich den Preis erstatten lassen. Wenn ein Zug etwa wegen eines Sturms zu spät ankommt, muss die Bahn ihren Fahrgästen den Fahrpreis teilweise erstatten.