Urteil Terrorverdächtiger darf abgeschoben werden

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Abschiebung eines mutmaßlichen islamistischen Gefährders von Deutschland nach Russland gebilligt. Das Straßburger Gericht erklärte gestern eine Beschwerde gegen den Abschiebungsbescheid für unzulässig.

Der 18-jährige Russe ist in Deutschland aufgewachsen. Im März wurde er in Bremen in Abschiebehaft genommen. Die niedersächsischen Behörden verdächtigten ihn, einen Terror­anschlag vorbereitet zu haben.

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