SZ-Telefonratgeber Fragen zur Pflege-Einstufung

Saarbrücken · Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Einstufung bei der Pflegeversicherung,  also die Ermittlung des Pflegegrads? Welche rechtlichen Überprüfungsmöglichkeiten gibt es, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstand ist?

Fragen zur Einstufung in der Pflege beantwortet am heutigen Montag zwischen 16 Uhr und 18 Uhr eine Sozialrechtsberaterin bei der Sozialrechtsschutz gGmbH VdK Saarland.

Telefon: Yvonne Schmieder (0681) 502 2620

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