SZ-Telefonratgeber Fragen zur Pflege-Einstufung
Saarbrücken · Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Einstufung bei der Pflegeversicherung, also die Ermittlung des Pflegegrads? Welche rechtlichen Überprüfungsmöglichkeiten gibt es, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstand ist?
17.03.2019
, 20:42 Uhr
Fragen zur Einstufung in der Pflege beantwortet am heutigen Montag zwischen 16 Uhr und 18 Uhr eine Sozialrechtsberaterin bei der Sozialrechtsschutz gGmbH VdK Saarland.
Telefon: Yvonne Schmieder (0681) 502 2620