Entwurf liegt vor Teilzeitgesetz geht 350 000 Saarländer an

Köln/Saarbrücken · Von Vollzeit in Teilzeit und wieder zurück. Das will die Bundesregierung erleichtern. Aus der Saar-Wirtschaft kommt Kritik, von Arbeitnehmern Lob.

 Der Anteil von Frauen, die in Teilzeit beschäftigt sind, nimmt weiter zu.

Der Anteil von Frauen, die in Teilzeit beschäftigt sind, nimmt weiter zu.

Foto: dpa/Jan Woitas

(kes/dpa/epd) Beschäftigte sollen vom 1. Januar 2019 an das Recht auf befristete Teilzeit bekommen – verbunden mit dem Rückkehrrecht in Vollzeit. Für Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen sind allerdings Einschränkungen geplant. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Arbeitsministerium jetzt für die regierungsinterne Abstimmung fertiggestellt. Es gab umgehend Lob und Kritik, auch im Saarland. Der Rechtsanspruch helfe „Betroffenen, der sogenannten Teilzeitfalle zu entfliehen“, sagte Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Saar-Arbeitskammer. Saar-DGB-Chef Eugen Roth monierte, dass das Gesetz nicht flächendeckend gelte: „Es schließt viele Beschäftigte von vornherein aus.“ Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände (VSU), warnte dagegen: „Das Rückkehrrecht kann bewirken, dass einem Unternehmen mehr Arbeitszeit aufgezwungen wird, als es aktuell benötigt.“  Zudem schaffe es eine „unverhältnismäßige Bürokratie“, sagte er gestern der SZ.

Nach den Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 45 Arbeitnehmern künftig einen Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeitphase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann. Das soll für alle Teilzeit-Vereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden. „Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeitbeschäftigung“, sagte Heil der „Rheinischen Post“. Im Saarland könnten von dieser Regelung 350 000 Arbeitnehmer profitieren, rechneten Arbeitskammer und DGB gestern vor.

Das Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit war in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt worden. Während die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dieses Recht für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hatten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen. Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf handelt es sich um einen Kompromiss: Bei Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden. „Das ist, glaube ich, ein fairer Kompromiss, der der Lebensrealität auch von Unternehmen und Beschäftigten entspricht“, sagte Heil im Deutschlandfunk. Das Rückkehrrecht sei auch eine Möglichkeit, Altersarmut zu vermeiden.

Aktuell gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Nach einer Freistellung für Eltern- oder Pflegezeit kann der Arbeitnehmer zudem sicher zur alten Arbeitszeit zurückkehren. Aus dem Arbeitsministerium hieß es ergänzend, künftig solle der Arbeitgeber die Beweislast tragen, wenn er argumentiere, dass ein entsprechender freier Arbeitsplatz im Betrieb derzeit nicht vorhanden sei.

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