Studenten erstreiten Bafög-Teilerlass
Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht hat mehreren Studenten einen Bafög-Teilerlass zugebilligt. Studierende, die ihre Ausbildung bis Ende 2012 in einer Mindestausbildungszeit abgeschlossen haben, hätten Anspruch den Erlass, teilte das Gericht gestern in Leipzig mit.
Das Bundesverwaltungsamt hatte den Klägern den sogenannten großen Teilerlass von 2560 Euro verwehrt, weil die Frage der Mindestausbildungszeit nicht eindeutig und hochschulübergreifend geregelt sei. Das sei aber auch nicht notwendig, entschied das Gericht. Es reiche aus, wenn sich aus den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen ein Zeitraum ergebe, vor dessen Ablauf ein Studium nicht planmäßig beendet werden könne. Die Kläger waren Studenten verschiedener Fachrichtungen.