Strafvollzug im Saarland wird abgemildert

Berlin/Saarbrücken. Der Strafvollzug im Saarland soll sich noch stärker am Ziel der Resozialisierung orientieren. "Den Gefangenen ist sobald wie möglich die Teilnahme am Leben in der Freiheit zu gewähren", heißt es im Musterentwurf zum neuen Strafvollzugsgesetz, auf den sich das Saarland und neun weitere Länder jetzt geeinigt haben

 Im Neubau der Saarbrücker JVA ist man auf zusätzliche Einzelzellen eingerichtet. Foto: B&B

Im Neubau der Saarbrücker JVA ist man auf zusätzliche Einzelzellen eingerichtet. Foto: B&B

Berlin/Saarbrücken. Der Strafvollzug im Saarland soll sich noch stärker am Ziel der Resozialisierung orientieren. "Den Gefangenen ist sobald wie möglich die Teilnahme am Leben in der Freiheit zu gewähren", heißt es im Musterentwurf zum neuen Strafvollzugsgesetz, auf den sich das Saarland und neun weitere Länder jetzt geeinigt haben. Er soll, wie das Justizministerium in Saarbrücken gestern bestätigte, zu einem Landesgesetz im Saarland werden.Danach werden die Besuchszeiten für Familie und Freunde von Inhaftierten auf monatlich zwei Stunden verdoppelt. Zudem ermöglicht das Gesetz mehrstündige Besuche ohne Aufsicht für "partnerschaftliche Kontakte". Auch eine Haftlockerung soll häufiger erprobt werden. Unter anderem darf diese ein halbes Jahr vor der voraussichtlichen Entlassung nur dann verwehrt werden, wenn eine Flucht oder ein Missbrauch sehr wahrscheinlich ist. Außerdem erhalten Gefangene mehr Möglichkeiten zur schulischen und beruflichen Qualifizierung und werden mit Arbeitstrainings auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vorbereitet. Die Inhaftierten werden nach dem Entwurf prinzipiell nachts in Einzelzellen untergebracht. Dies diene dem Schutz vor Übergriffen durch Mithäftlinge, hieß es.

An den anderthalbjährigen Beratungen hatten sich außer dem Saarland die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beteiligt. Durch die Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen.

 Im Neubau der Saarbrücker JVA ist man auf zusätzliche Einzelzellen eingerichtet. Foto: B&B

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Die Minister bezeichneten das Mustergesetz als "weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Strafvollzugsgesetzgebung in Deutschland". Der Entwurf betone die Wiedereingliederung der Häftlinge in die Gesellschaft, verliere aber die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger nicht aus dem Blick. red

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