Strafrechtler jagen Maulwurf im Fall Hoeneß
München · Sechs Wochen vor dem Prozess gegen Uli Hoeneß stehen bayerische Behörden im Fokus der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft will herausfinden, wer vertrauliche Dokumente aus Hoeneß' Steuerakte an die Presse weiter leitete.
Wie gelangten vertrauliche Dokumente aus der Steuerakte von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß an die Presse? Rund sechs Wochen vor Beginn des mit Spannung erwarteten Prozesses wegen Steuerhinterziehung geraten bayerische Finanzbehörden ins Visier der Münchner Staatsanwaltschaft. Am Donnerstagvormittag gab es nach Informationen des Bayerischen Rundfunks Razzien im Finanzamt in Miesbach und im Rechenzentrum des Landesamtes für Finanzen in Nürnberg. Die Münchner Staatsanwaltschaft bestätigt lediglich Durchsuchungen in bayerischen Finanzbehörden - ohne Details zu nennen. Hoeneß' Anwalt Hanns W. Feigen will sich dazu nicht äußern.
Soviel aber ist klar: Ein Magazin war im Besitz eines Dokumentes, das in der Öffentlichkeit nichts verloren hat. Nach BR-Informationen handelt es sich um ein Schriftstück, das sich auf Einnahmen von Hoeneß' Wurstfabrik in Franken bezieht. Ob es überhaupt im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Hoeneß steht, ist nicht klar. Es gehe bei dem Dokument um ein rein internes Papier, zu dem außerhalb der Finanzverwaltung nach bisherigen Erkenntnissen niemand Zugang hatte, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
"Es soll geklärt werden, welche Personen Zugriff sowohl auf die elektronische Steuerakte wie auch die Steuerakte in Papierform des Herrn Hoeneß hatten und wie das interne Dokument an das Presseorgan gelangen konnte", sagt Staatsanwalts-Sprecher Thomas Steinkraus-Koch. Heißt also: Die Ermittler suchen nach einem Maulwurf im Finanzamt.
"Es ist ein Ermittlungsverfahren in alle Richtungen", betont Thomas Eigenthaler, der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, und spricht von einem "Routinevorgang". Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Finanzbeamter vertrauliche Informationen über Hoeneß an die Presse weitergegeben habe. "Da gibt es auch einen Ehrenkodex. So etwas macht man nicht."
Die Straftatbestände, um die es bei unberechtigter Weitergabe solcher Dokumente geht, sind die Verletzung des Steuergeheimnisses und des Dienstgeheimnisses. Das Gesetz sieht dafür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.
Hoeneß stellte bereits im Frühjahr 2013 Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Steuergeheimnisses, nachdem die Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung öffentlich geworden waren. Als ihm das Magazin im Oktober 2013 dann das vertrauliche Dokument unter die Nase hielt, fügte der Bayern-Präsident eine zweite Anzeige hinzu.
Wenn sich herausstellt, dass die Vorwürfe gegen Hoeneß durch ein Leck in einer Behörde öffentlich wurden, könnte es Auswirkungen auf das Strafmaß haben, meint der Münchner Steueranwalt Rainer Spatscheck: "Salopp gesagt: Wenn der Beschuldigte in den Medien durch den Kakao gezogen wird, kann das strafmildernd sein."