Steuersünder kommen schneller ins Gefängnis

Karlsruhe. Wer Millionen Euro am Finanzamt vorbeischleust, muss künftig in aller Regel ins Gefängnis. In einem Grundsatzurteil verschärfte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern die Strafen für Steuerhinterzieher deutlich. Werden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, sind danach im Normalfall Strafen von mehr als zwei Jahren fällig - ab dieser Grenze scheidet eine Aussetzung zur Bewährung aus

Karlsruhe. Wer Millionen Euro am Finanzamt vorbeischleust, muss künftig in aller Regel ins Gefängnis. In einem Grundsatzurteil verschärfte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern die Strafen für Steuerhinterzieher deutlich. Werden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, sind danach im Normalfall Strafen von mehr als zwei Jahren fällig - ab dieser Grenze scheidet eine Aussetzung zur Bewährung aus. Der erste Strafsenat des BGH stellte mit seinem Urteil erstmals Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern orientieren. Bis 50000 Euro sind danach im Normalfall Geldstrafen fällig, bis 100000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. "Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich", sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. Nur bei "gewichtigen Milderungsgründen" könne davon abgesehen werden (Az: 1 StR 416/08 vom 2. Dezember 2008). Bei Millionenbeträgen ist laut BGH zudem normalerweise eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend. Eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl sei "aus Rechtsgründen" nicht möglich. Nack sagte: "Gerade bei großen Steuerstrafverfahren hat die Öffentlichkeit ein großes Interesse zu kontrollieren, ob die Justiz ihren Aufgaben nachkommt." Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut, das einen Bauunternehmer zu einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte. Der Mann beschäftigte zwischen 2001 und 2005 Schwarzarbeiter und hinterzog dabei Steuern und Sozialbeiträge. Der Gesamtschaden belief sich auf zwei Millionen Euro. Zugleich verschärfte der BGH die Strafdrohungen bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern. dpa

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