Steuern, Rente, Hartz IV: Was sich 2014 für Deutsche ändert

Berlin · Im neuen Jahr bekommen die Bürger zahlreiche Änderungen im Sozial- und Steuerrecht zu spüren, auch bei der Rente gelten seit gestern neue Grenzwerte. Hartz-IV-Empfänger erhalten nun etwas mehr Geld.

Der Jahreswechsel bringt eine ganze Reihe von Neuerungen. Vor allem im Sozialbereich und Gesundheitswesen ändert sich einiges. Und nicht alles wird teurer. So erhalten Arbeitnehmer kleine Entlastungen bei der Steuer: Der Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei zusammen veranlagten Paaren auf 16 708 Euro. Auch beim Kinderfreibetrag steht eine Anhebung an, parallel wird meist das Kindergeld erhöht. Beides muss aber noch geregelt werden.

Eine Senkung des Rentenbeitragssatzes von 18,9 Prozent wurde dagegen von Union und SPD verhindert, um Wahlversprechen wie die Mütterrente zu finanzieren. Den Beitragszahlern entgeht so eine Entlastung von knapp sechs Milliarden Euro. Die Einkommensgrenze für die Bemessung des Rentenbeitrags steigt in Westdeutschland von 5800 auf 5950 Euro. Zugleich geht die Anpassung der Altersgrenze bis zur Rente mit 67 weiter: 1949 geborene Neurentner müssen drei Monate über den 65. Geburtstag hinaus arbeiten, um Renten-Abschläge zu vermeiden.

Rund sechs Millionen Erwachsene und Kinder mit Anspruch auf Hartz IV bekommen monatlich zwischen fünf und neun Euro mehr. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz von 382 auf 391 Euro, für Ehe- und Lebenspartner auf 353 Euro. Kinder erhalten je nach Alter 229 bis 296 Euro im Monat.

Die elektronische Gesundheitskarte mit Foto ist nun Pflicht. Übergangsweise können Ärzte aber noch über die alten Karten abrechnen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3937,50 auf 4050 Euro monatliches Brutto-Einkommen. >

Zum Thema:

HintergrundGesetzlich Krankenversicherte müssen mittelfristig wohl tiefer in die Tasche greifen. Bei gleicher Kosten- und Einnahmen-Entwicklung sei 2017 mit einem Zusatzbeitrag von 1,6 bis 1,7 Prozent zu rechnen, so das Bundesversicherungsamt. Die Zusatz-Belastung könnte nach Berechnungen der Grünen monatlich zwischen 17 und 40 Euro liegen. dpa

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