Sterbehilfe als Geschäft soll verboten werden

Berlin. Sterbehilfe als Geschäft soll ausdrücklich verboten werden. Ein umstrittener Gesetzentwurf erhielt gestern grünes Licht vom Bundeskabinett. Gewerbsmäßigen Sterbehelfern drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Wer einen Patienten zum Sterbehelfer begleitet, wird jedoch nicht bestraft

Berlin. Sterbehilfe als Geschäft soll ausdrücklich verboten werden. Ein umstrittener Gesetzentwurf erhielt gestern grünes Licht vom Bundeskabinett. Gewerbsmäßigen Sterbehelfern drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Wer einen Patienten zum Sterbehelfer begleitet, wird jedoch nicht bestraft. dpa

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8,50 Euro Stundenlohnsollen Unternehmen im Saarland künftig an ihre Arbeitnehmer zahlen, um in den Genuss öffentlicher Aufträge zu kommen. Im Landtag wurde gestern der Entwurf eines saarländischen Tariftreuegesetzes mit großer Mehrheit angenommen.
8,50 Euro Stundenlohnsollen Unternehmen im Saarland künftig an ihre Arbeitnehmer zahlen, um in den Genuss öffentlicher Aufträge zu kommen. Im Landtag wurde gestern der Entwurf eines saarländischen Tariftreuegesetzes mit großer Mehrheit angenommen.