Staatskanzlei stellt klar: "Grüß Gott" wird nicht verboten

Stuttgart. In Baden-Württemberg herrscht Sorge um die landesübliche Grußformel "Grüß Gott". Die Landesregierung sah sich gestern zu einer Beschwichtigung der besonderen Art veranlasst: Der Segensgruß werde nicht verboten, hieß es aus der Staatskanzlei. Anlass war eine ominöse E-Mail, die die Runde machte

Stuttgart. In Baden-Württemberg herrscht Sorge um die landesübliche Grußformel "Grüß Gott". Die Landesregierung sah sich gestern zu einer Beschwichtigung der besonderen Art veranlasst: Der Segensgruß werde nicht verboten, hieß es aus der Staatskanzlei. Anlass war eine ominöse E-Mail, die die Runde machte. Darin wurde behauptet, das in Baden-Württemberg vertraute Grüß Gott dürfe nicht mehr verwendet werden - aus Rücksichtnahme auf Muslime. Die Staatsrätin für interreligiösen Dialog, Regina Ammicht Quinn, gab Entwarnung: Es handele sich bei der E-Mail um eine "Fälschung". In dem mit ausländerfeindlichen Reaktionen gespickten E-Mail-Text schrieb "eine junge Lehrerin", das Grüß-Gott-Verbot sei Kindern zu Schulbeginn in Stuttgarter Schulen von ihren Klassenlehrern mitgeteilt worden.Ammicht Quinn stellte klar: "Eine Anweisung gegen das Grüß Gott ist in Baden-Württemberg undenkbar. Und es haben sich im Übrigen nie Muslime darüber beschwert, dass im Namen Gottes gegrüßt wird", sagte sie. dapd

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