Justiz Bisher kaum Anträge auf Entschädigung

Berlin · Nur ein Bruchteil der homosexuellen Justizopfer hat bisher eine Entschädigung beantragt. Nach Recherchen des „Spiegel“ gingen seit Sommer 2017 lediglich 129 Anträge ein – deutlich weniger als erwartet.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte, viele wollten sich wohl „nicht mehr mit diesem besonders bitteren Kapitel“ befassen. Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte Homosexualität unter Strafe. Im Juli 2017 waren Justizopfer offiziell rehabilitiert worden.

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