Späte Sühne für das Massaker von Kiziguro

Frankfurt · Sie umstellten die Kirche mit ihren Macheten, Beilen und Gewehren. Dann stürmten sie das Gotteshaus und metzelten mindestens 400 Menschen nieder. Rund 20 Jahre später wird in Deutschland einer der Verantwortlichen für das Massaker in Ruanda verurteilt.

Hunderte erstochene, erschlagene, erschossene Menschen, vergewaltigte Frauen, verscharrte Leichen, geplünderte Häuser. Mehr als drei Jahre lang hat sich Thomas Sagebiel mit den "unfassbar grausamen Vorgängen" in einer katholischen Kirche in Ruanda befasst, Detail für Detail verhandelt. Am 120. Verhandlungstag will der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt all dies nicht weiter vertiefen: "Die Gräuel sind so schrecklich, dass sie hier nicht noch einmal näher beschrieben werden sollen", sagt er zum Abschluss des Prozessmarathons. Kurz zuvor hat er sein Urteil gegen einen der Hauptverantwortlichen für das sogenannte Kirchenmassaker von Kiziguro aus dem Jahr 1994 gesprochen: Wegen Beihilfe zum Völkermord muss ein früherer Bürgermeister (56) für 14 Jahre in Haft.

Menschen, denen die Füße mit Macheten abgehackt wurden, betende und singende Frauen und Kinder, im nächsten Moment mit Knüppeln erschlagen, nur weil sie Angehörige der Tutsi waren - in der gut eineinhalbstündigen Urteilsbegründung kommen dann doch einige der grausamen Details zur Sprache, die in Zusammenhang mit den blutigen Unruhen in Ruanda stehen. Mindestens 400 Tote waren in Kiziguro zu beklagen, wahrscheinlich aber mehr als 1000. Auf der Anklagebank, im dunkelblauen Dreiteiler mit weißem Hemdkragen und dezenter Krawatte, der ehemalige Bürgermeister, unter dessen Aufsicht die animalisch anmutenden Gewalttaten verübt wurden. "Direkt getötet hat der Angeklagte nicht", schränkt Sagebiel ein. Das ist auch einer der Gründe, warum Onesphore R. trotz eines entsprechenden Antrags der Bundesanwaltschaft um eine lebenslange Haftstrafe herumkommt. "Er war lediglich Gehilfe, hatte keine direkte Herrschaft über die, die töteten", heißt es im Urteil. Wohl aber half er, die zerstückelten und entstellten Leichen zu einer nahe gelegenen Grube zu schaffen.

Der Prozess zog sich hin. Es war extrem schwierig, die entscheidenden Zeugen in Ruanda ausfindig zu machen und nach Deutschland zu bringen. Eine Besonderheit des Verfahrens war auch, dass während der laufenden Beweisaufnahme immer wieder neue Zeugen auftauchten, sagt Richter Sagebiel. Deshalb gelten sechs Monate der Haft bereits als verbüßt. Zieht man außerdem die vier bislang in Untersuchungshaft verbrachten Jahre ab und gesteht dem Verurteilten zu, bei guter Führung nach zwei Dritteln der Strafe entlassen zu werden, müsste er noch rund fünf Jahre im Gefängnis bleiben.

An der "Signalwirkung" des Urteils ändert dies nach Ansicht der Bundesanwälte nichts. "In Deutschland werden Völkermörder und Menschlichkeitsverbrecher auch nach Jahrzehnten noch empfindlich bestraft", heißt es bei den Anklagevertretern. Aus Karlsruhe teilt Generalbundesanwalt Harald Range zufrieden mit: "Das Urteil gibt uns Rückhalt für weitere Verfahren und zeigt, dass niemand auf der Welt damit rechnen kann, als Verantwortlicher für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland einen ‚sicheren Hafen' zu finden." Die Verteidigung wird Rechtsmittel einlegen. Die Möglichkeit eines weiteren Mammutverfahrens bleibt also.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort