Solidaritätszuschlag wird nur noch unter Vorbehalt erhoben

Berlin. Steuerzahler müssen den Solidaritätszuschlag künftig nur noch unter Vorbehalt entrichten. Darauf verständigten sich die Finanzbehörden von Bund und Ländern. Sie reagierten damit auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts, das die Abgabe für verfassungswidrig befand

Berlin. Steuerzahler müssen den Solidaritätszuschlag künftig nur noch unter Vorbehalt entrichten. Darauf verständigten sich die Finanzbehörden von Bund und Ländern. Sie reagierten damit auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts, das die Abgabe für verfassungswidrig befand. Steuerzahler müssen nun keinen gesonderten Einspruch mehr gegen ihren Steuerbescheid einlegen, wenn sie davon profitieren wollen, dass das Bundesverfassungsgericht den Zuschlag womöglich endgültig kippt. afp