Auto So lässt sich Manipulation beim Wagenkauf erkennen

Berlin · () Die Stiftung Warentest gibt in der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 02/2018) folgende Tipps, um sich vor manipulierten Autos zu schützen:

Checkheft Das Serviceheft muss vorliegen. Liegt das auch Checkheft oder Scheckheft genannte Dokument nicht vor, rät „Finanztest“ vom Kauf ab. Aber auch hier fälschen die Betrüger. Ein Indiz kann unter anderem die Stempeltusche sein. Die ändere sich mit der Zeit. Verdächtig: In einem alten Heft sehen alle Stempel gleich aus.

Ölwechselzettel Am besten sind zusätzlich Prüfberichte und Werkstattrechnungen sowie optimalerweise auch die Zettel der vorangegangenen Ölwechsel verfügbar. Denn auf letzteren sind in der Regel die Kilometerstände notiert. Hier kontrollieren die Käufer, ob die Kilometerangaben glaubwürdig sind. Der aktuelle Ölwechselzettel hängt meist im Motorraum. Ist der dort angegebene Stand des letzten Wechsels höher als der aktuelle Tacho­stand, ist der Betrug offensichtlich. Wenn der Wagen bereits in einer Vertragswerkstatt war, lassen sich dort unter Umständen die dort bereits hinterlegten Tachoangaben in Erfahrung bringen.

Eindruck Extrem günstige Angebote sollten generell skeptisch machen. Denn im Internet kann sich eigentlich jeder Verkäufer über das realistische Preisgefüge informieren. Gibt der Verkäufer einen guten Grund dafür an, warum er sein Auto etwa nach einer sehr kurzen Haltezeit schon wieder verkaufen will? Preist er das Auto überschwänglich an? Beantwortet er Fragen mit Ausreden?

Innenraum Ein starker Verschleiß im Innenraum etwa an Sitzen, Lenkrad, Schaltknüppel oder Pedalen kann zusammen mit einer angeblich geringen Laufleistung ein Indiz sein. Aber auch ein guter Zustand ist noch kein Freifahrtschein. Denn das Interieur wieder aufzuhübschen sei verhältnismäßig günstig. Weitere Hinweise: Die Schaltung fühlt sich weicher an, als der Kilometerstand vermuten lässt, oder das Auto hat übermäßig viele Kratzer auf Scheinwerfern und Frontscheibe.

 Vertrag Die Käufer sollten darauf bestehen, dass der Verkäufer den Kilometerstand verbindlich im Vertrag festschreibt. Formulierungen wie „soweit bekannt“, „laut Vorbesitzer“ und „wie abgelesen“ streicht man besser. Empfohlen dagegen: „Der Tachostand entspricht der tatsächlichen Laufleistung des gesamten Fahrzeugs.“

Rückgaberecht Wer ein manipuliertes Auto gekauft hat, kann es unter Umständen zurückgeben oder den Preis mindern. Aber eben nur dann, wenn der Kilometerstand im Vertrag vermerkt ist. Laut Rechtsprechung gilt das auch, wenn der Verkäufer vor Zeugen die Echtheit des abgelesenen Kilometerstandes erklärt hat. In solchen Fällen schütze die Vertragsklausel „Gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ den Verkäufer nicht.

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