Skandal um verkaufte Bankdaten

Kiel/Saarbrücken. In Deutschland bahnt sich ein Skandal um die unerlaubte Weitergabe von Kontoverbindungen an. Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wurde nach eigenen Angaben eine CD mit Daten von 17000 Bundesbürgern zugespielt. Sie enthält Angaben über Name, Geburtsdatum, Adresse, Konto- und Telefonnummer

Kiel/Saarbrücken. In Deutschland bahnt sich ein Skandal um die unerlaubte Weitergabe von Kontoverbindungen an. Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wurde nach eigenen Angaben eine CD mit Daten von 17000 Bundesbürgern zugespielt. Sie enthält Angaben über Name, Geburtsdatum, Adresse, Konto- und Telefonnummer. Der Vorgang offenbart aus Expertensicht einen "ganz massiven" Datenschutzverstoß.

Ein Sprecher der Kieler Verbraucherzentrale sagte, die CD stehe im Zusammenhang mit Werbeanrufen eines Glücksspielanbieters und illegalen Kontoabbuchungen in den vergangenen Wochen. Entsprechende Beschwerden hätten sich zuletzt bei Verbraucherzentralen in ganz Deutschland gehäuft. Bislang seien in etwa 500 Fällen Beträge zwischen 50 und 70 Euro illegal abgebucht worden, nachdem die Kontoinhaber zuvor telefonisch als neue Mitglieder einer Lotto-Tippgemeinschaft begrüßt worden seien. Die Datensätze sollen von einer Firma aus Viersen unter anderem an Call Center weiterverkauft worden sein. Die zuständige Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ermittelt.

Im Saarland sind nach Angaben der Verbraucherschützer mindestens 40 Bürger betroffen. So zählte die Verbraucherzentrale Dillingen seit Anfang August rund 30 Beschwerden, wie die SZ gestern erfuhr. In Saarbrücken gebe es bislang mindestens zehn Fälle. Doch das sei wohl nur "die Spitze des Eisbergs", sagte Verbraucherberaterin Yvon-ne Schmieder auf Anfrage. Sie empfiehlt Betroffenen, unrechtmäßig abgebuchte Beträge schnell zurückholen zu lassen. Dies sei innerhalb von sechs Wochen möglich. Geschädigte sollten entsprechenden Forderungen oder in Rechnung gestellten Leistungen schriftlich widersprechen, am besten per Einschreiben.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar (Foto: dpa), forderte angesichts des Vorfalls neue gesetzliche Regelungen. Wenn ein Unternehmen erfahre, dass Kundendaten "außer Kontrolle geraten" seien, müsse es verpflichtet werden, die Betroffenen darüber zu informieren. Die Banken müssten prüfen, ob eine Abbuchung überhaupt berechtigt sei, sagte Schaar. > Seite A7: Bericht afp/dpa/oge

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