Skandal um Konto-Daten weitet sich aus

Berlin. Der Skandal um illegalen Handel mit sensiblen Kundendaten weitet sich aus. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen präsentierte gestern Daten von sechs Millionen Bundesbürgern, die er in den vergangenen Tagen bei einem Scheingeschäft gekauft hatte. Für den Datensatz, vier Millionen davon mit Kontonummern, wurden 850 Euro bezahlt

Berlin. Der Skandal um illegalen Handel mit sensiblen Kundendaten weitet sich aus. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen präsentierte gestern Daten von sechs Millionen Bundesbürgern, die er in den vergangenen Tagen bei einem Scheingeschäft gekauft hatte. Für den Datensatz, vier Millionen davon mit Kontonummern, wurden 850 Euro bezahlt. Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel tauchte eine weitere CD mit gut 130000 illegalen Datensätzen aus Call-Centern auf.

Zugleich wurde bekannt, dass sich ein Call-Center in Bremerhaven illegal Zugriff auf Datenbanken der Telekom verschaffte. Die ARD-Sendung "Kriminalreport" berichtete, persönliche Angaben von 30 Millionen Kunden seien weiterverkauft worden. Ein Unternehmenssprecher sagte, die Telekom sei offenbar " Opfer hoch krimineller Machenschaften" geworden. Der Umfang sei allerdings völlig unklar. Nach Angaben des Sprechers wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die betroffenen Kunden sollen informiert werden.

Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen (Foto: dpa), sagte, die schlimmsten Befürchtungen hätten sich als richtig erwiesen: "In Deutschland findet ein Datenhandel in ungeheurem Ausmaß statt." Daten- und Verbraucherschützer fordern daher ebenso wie der Bund Deutscher Kriminalbeamter deutlich schärfere Gesetze. "Persönliche Daten sind keine Handelsware, über die Dritte beliebig verfügen dürfen", sagte der oberste Datenschützer Peter Schaar. Bislang sieht das Datenschutzgesetz bei Verstößen ein Bußgeld von maximal 250000 Euro, in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.

Die Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, forderte die Aufnahme von Datenschutzrechten ins Grundgesetz. Man müsse zur "technischen Entwicklung des 21. Jahrhunderts aufschließen", sagte sie. Der Vorsitzende im Bundestags-Innenausschuss, Sebastian Edathy (SPD), unterstützte den Vorstoß. Dagegen reagierten die Ministerien für Justiz und Inneres zurückhaltend; der dadurch entstehende Gewinn sei fraglich. > Seite A2: Berichte, Seite A4: Meinung dpa/epd/afp

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