Sicherungsverwahrung Das Bundesverfassungsgericht hat die Sicherungsverwahrung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt.
Sicherungsverwahrung Das Bundesverfassungsgericht hat die Sicherungsverwahrung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Bis 2013 muss sie komplett reformiert werden. Vor allem müsse die Verwahrung deutlicher von der Strafhaft abgegrenzt werden
04.05.2011
, 21:27 Uhr
Sicherungsverwahrung Das Bundesverfassungsgericht hat die Sicherungsverwahrung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt.Bis 2013 muss sie komplett reformiert werden. Vor allem müsse die Verwahrung deutlicher von der Strafhaft abgegrenzt werden.