Seltsame Begleitumstände

Noch ist im Fall des früheren SPD-Innenpolitikers Sebastian Edathy nichts bewiesen. Und der Blick zurück zeigt, dass bei den Staatsanwälten der niedersächsischen Landeshauptstadt besondere Vorsicht geboten ist.



Schon im Fall des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff hatten sie sich verrannt. Nun sind die Tatvorwürfe nicht vergleichbar: Bei Edathy geht es um den Besitz von kinderpornografischen Aufnahmen. Wohl aber ähneln sich die seltsamen Begleitumstände der Ermittlungen. Wie bei Wulff sind auch bei Edathy zahlreiche Details vorab an die Öffentlichkeit gelangt, dazu gab es noch andere merkwürdige Vorkommnisse, etwa, dass seine Wohnung erst im Februar durchsucht wurde, obwohl die Vorermittlungen schon monatelang liefen. Wurde er zwischenzeitlich gewarnt?

All diese Ungereimtheiten haben auch dazu beigetragen, dass der Bundestag inzwischen einen Untersuchungsausschuss zur Causa Edathy eingesetzt hat. Die Anklageerhebung ist jedenfalls keine Garantie dafür, dass die Juristen tatsächlich stichhaltige Beweise in der Schublade haben, die ein Gericht am Ende auch überzeugen werden.

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