Seehofers Volksbefragung scheitert an Bayerns Verfassung

München · Heftige Niederlage für Ministerpräsident Horst Seehofer , dessen Staatsregierung und die CSU vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die gegen massive Kritik von der Regierungsmehrheit durchgedrückten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gaben die obersten bayerischen Richter gestern Klagen von SPD und Grünen statt. Der entsprechende Gesetzespassus im Landeswahlgesetz sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert. SPD und Grüne reagierten zufrieden.

Die CSU-Mehrheit hatte die unverbindlichen Volksbefragungen als neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen massive Kritik durchgesetzt. Seit dem 1. März 2015 waren solche Befragungen theoretisch möglich.

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