Ausreisepflicht Seehofer legt Plan für mehr Abschiebungen vor

Berlin · Der Bundesinnenminister setzt auf mehr Härte. Pro Asyl ist entsetzt.

 Abschiebungen wie diese eines jungen Afghanen sollen künftig erleichtert werden, wenn es nach Innenminister Horst Seehofer (CSU) geht.

Abschiebungen wie diese eines jungen Afghanen sollen künftig erleichtert werden, wenn es nach Innenminister Horst Seehofer (CSU) geht.

Foto: dpa/Boris Roessler

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will ausreisepflichtigen Ausländern, die ihre Abschiebung hintertreiben, das Leben schwer machen. Einen Entwurf für ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht schickte sein Ressort gestern an die anderen Ministerien. Ähnlich wie beim jüngst verabschiedeten Gute-Kita-Gesetz soll wohl auch hier ein positiv klingender Name helfen, Bürger und Koalitionspartner zu überzeugen: Seehofers Reform heißt „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte: „Es könnte auch „Schnellere-Ausreise-Gesetz“ heißen.“ Im Kern gehe es darum, den rechtlichen Rahmen „so zu schärfen, dass Rückführungen auch tatsächlich stattfinden“.

2018 standen 26 114 geglückten Rückführungen rund 31 000 gescheiterte Abschiebungen gegenüber. 8000 der Abschiebungen scheiterten am Tag der geplanten Ausreise, weil der Ausländer nicht da war oder Widerstand leistete. Der Entwurf sieht vor, dass künftig bestraft werden kann, wer Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung warnt. Dadurch fühlen sich auch Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl bedroht. „Flüchtlingshelfer sollen durch dieses Gesetz kriminalisiert werden“, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Die Grünen forderten die mitregierende SPD auf, Sorge zu tragen, „dass dieser Angriff auf individuelle Grundrechte und den Rechtsstaat niemals in Gesetzesform gegossen wird“.

Nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium lebten in Deutschland Ende 2018 rund 236 000 Ausreisepflichtige. Das sind zum Großteil abgelehnte Asylbewerber, aber auch Ausländer, die nach Ablauf ihres Visums einfach im Land blieben. Von den Ausreisepflichtigen besaßen etwa 180 000 eine Duldung. Oft hat das humanitäre Gründe, etwa eine Erkrankung. Vielfach ist aber auch die Identität unbekannt oder es fehlen Papiere.

Mit Sorge sehen Flüchtlingshelfer den Plan, abgelehnten Asylbewerbern, die bei der Offenlegung ihrer Identität und der Beschaffung von Ersatzpapieren nicht mitwirken, nur eine Art „Duldung light“ zu gewähren. Sie werden dadurch von Integrationsangeboten ausgeschlossen und dürfen nicht arbeiten.

Für Aufregung hatte im Vorfeld auch Seehofers Idee gesorgt, Ausreisepflichtige in Justizvollzugsanstalten unterzubringen. Sein Haus betonte jedoch, Strafgefangene und Ausreisepflichtige sollten strikt getrennt untergebracht werden. Bundesweit gibt es indes zurzeit nur 479 Plätze – zu wenige. Zudem sollen Ausländer, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Drogendelikten verurteilt wurden, leichter ausgewiesen werden können. Für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, will Seehofer Wohnsitzauflagen, Meldepflichten und elektronische Fußfesseln – ähnlich wie bei terroristischen Gefährdern.

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