Schreck, Schock, Scham - und häufig Flucht

Karlsruhe. Die junge Mutter und ihr Freund haben keine Chance. Bei einer Probefahrt müssen sie mit dem Wagen einem Porsche ausweichen, der nach einem missglückten Überholmanöver direkt vor ihnen einschert. Der neben der jungen Mutter am Steuer sitzende Freund reißt das Lenkrad herum, der Wagen gerät ins Schleudern, kracht gegen ein entgegenkommendes Auto

Karlsruhe. Die junge Mutter und ihr Freund haben keine Chance. Bei einer Probefahrt müssen sie mit dem Wagen einem Porsche ausweichen, der nach einem missglückten Überholmanöver direkt vor ihnen einschert. Der neben der jungen Mutter am Steuer sitzende Freund reißt das Lenkrad herum, der Wagen gerät ins Schleudern, kracht gegen ein entgegenkommendes Auto. Nur der Sohn auf der Rückbank überlebt. Doch der Porsche-Fahrer gibt Gas und rast davon. "In vielen Fällen merken die Fahrer: Da ist etwas passiert. Schreck, Schock, erst mal weg", erklärt der Verkehrspsychologe Ralf Rieser. Nach wie vor geht die Zahl der Menschen, die sich pro Jahr nach Unfällen unerkannt auf und davon machen, in die Hunderttausende.Jeder Vierte flüchtetIm Saarland flüchteten 2008 bei insgesamt 30 042 Unfällen 7637 Verursacher vom Ort der Tat - also fast jeder vierte. Häufig ist der Tritt aufs Gaspedal eine unbewusste "schockbedingte Fluchtreaktion", sagt der Freiburger Experte Rieser. Der Unfall wird als Bedrohung wahrgenommen, der Autofahrer ist überlastet, sein rationales Denken funktioniert nicht mehr. Ein schlechtes Gewissen, Scham oder Unwissenheit - dies alles könnte die Fahrer vom Anhalten und vom späteren Gang zur Polizei abhalten.Vielleicht hat er in seinem Auto auch gar nichts vom Unfall gemerkt - oder aber er erinnert sich an den Fall des Karlsruher "Autobahnrasers": Der Mercedes-Testfahrer wurde 2004 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, weil er auf der Autobahn bei Karlsruhe mit Tempo 250 einen anderen Wagen abgedrängt hatte. In den Trümmern dieses Autos fand die Polizei später die Leichen einer Frau und ihres kleinen Kindes.Nicht immer enden Unfälle mit flüchtenden Fahrern so tragisch. Sehr oft geht es um Bagatelldelikte - und die meisten Autofahrer machen sich aus Unwissen strafbar. Beispiel: Auf dem Parkplatz eines Supermarktes stößt ein Mann beim Rangieren mit seinem Auto gegen ein anderes. Er steckt einen Zettel mit seiner Adresse und dem Schuldbekenntnis unter den Scheibenwischer des ramponierten Wagens. Dann fährt er weg - und macht sich strafbar. Denn er hätte eine halbe Stunde warten und spätestens dann die Polizei rufen müssen.Melde er sich innerhalb von 24 Stunden nach der Tat bei der Polizei, könne der Unfallverursacher noch auf einen milden Richter oder sogar auf Straffreiheit hoffen, sagt Experte Rieser. Danach oder sobald der Unfall in den Akten steht, kann ermittelt werden. Denn die Flucht gilt als "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" - und das kann bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen. Unfallflucht mit tödlichem Ausgang kann sogar als unterlassene Hilfeleistung, Totschlag oder auch als Mord gewertet werden.Stärkeren Anreiz geben "Die 24-Stunden-Frist reicht nicht", kritisiert Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. "Einem Unfallflüchtigen muss auch ein stärkerer Anreiz gegeben werden, sich zu melden." Der Club fordert daher "Straffreiheit und keine Punkte" auch über die derzeit geltende Frist hinaus - ausdrücklich aber nur bei kleineren Schäden. Statistiker sind überzeugt, dass bei den Bagatell-Crashs die "Flucht-Quote" bei weit über zehn Prozent liegt. Nach Ansicht der Ermittler sind die technischen Möglichkeiten weitgehend ausgereift, um den anonymen Straßentätern erfolgreich auf die Schliche zu kommen. Hilfreich sind besonders drei Dateien, mit denen der Kreis der möglichen Unfallflüchtigen selbst aufgrund winziger Details enger gezogen werden kann. Über die Landeskriminalämter können Ermittler auf eine Sammlung sämtlicher Arten von Autolack zurückgreifen. In der "Leuchtendatei Luna" sind beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden die verschiedenen Glasarten gespeichert. Und die Polizei in Esslingen besitzt zusätzlich die europaweit größte Sammlung von Scheinwerfern und Blinkern. "Generell gilt: Je höher der Fremdschaden, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache aufgeklärt wird", sagt Ralf Minet, Sprecher der Polizei in Karlsruhe. Glas- und Lacksplitter führten die Ermittler dann oft auf die richtige Spur. In Karlsruhe lag die Aufklärungsquote bei reinen Personenschäden zuletzt bei 65 Prozent. Verursacht der Täter einen Unfall, an dem sein eigenes Fahrzeug gar nicht beteiligt ist, wird die Suche nach ihm aber schwierig. Wenn er - wie der Porschefahrer nach dem Überholen mit Todesfolge auf der Landstraße - davonrast, gibt es am Unfallort keine Spuren vom Täterfahrzeug. Dann ist die Polizei auf Zeugenhinweise angewiesen.

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