Schmähgedicht: Erfolg für Erdogan

Hamburg · (kna) Im Rechtsstreit um das Schmähgedicht des TV-Moderators Jan Böhmermann kann der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan einen Teilerfolg verbuchen. Das Landgericht Hamburg bestätigte gestern die einstweilige Verfügung vom Mai 2016, die Böhmermann untersagte, große Teile des Werkes zu wiederholen. Erdogan wollte das gesamte Gedicht verbieten lassen. Böhmermanns Anwalt kündigte Berufung an. Damit wird die Entscheidung wohl vom Hanseatischen Oberlandesgericht überprüft. Laut Landgericht ist das Gedicht, das Böhmermann im März 2016 im Fernsehen vorgetragen hatte, größtenteils schmähend und ehrverletzend. Nur wenige Zeilen seien von der Kunst- und Satirefreiheit gedeckt, hieß es.

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