Schiedsgericht ordnet Regulierung kleinerer Bergschäden an
Lebach. Bergbau-Betroffene aus Lebach sollen für die Wertminderung ihrer Häuser entschädigt werden. Das entschied gestern die Schlichtungsstelle für Bergschäden. Demnach soll die RAG je nach Fall 2000 bis 5000 Euro zahlen. Bisher konnte eine Wertminderung erst bei deutlich höheren Schäden geltend gemacht werden. Die RAG lehnt die Zahlung ab
21.09.2011
, 21:20 Uhr
Lebach. Bergbau-Betroffene aus Lebach sollen für die Wertminderung ihrer Häuser entschädigt werden. Das entschied gestern die Schlichtungsstelle für Bergschäden. Demnach soll die RAG je nach Fall 2000 bis 5000 Euro zahlen. Bisher konnte eine Wertminderung erst bei deutlich höheren Schäden geltend gemacht werden. Die RAG lehnt die Zahlung ab. red