Scheidungsrecht wird deutlich vereinfacht

Berlin. Der finanzielle Ausgleich unter geschiedenen Eheleuten wird neu geregelt. Der Bundesrat stimmte am Freitag endgültig der Reform des Versorgungsausgleichs zu. Zwar werden in der Ehe erworbene Renten- und Pensionsansprüche bereits heute prinzipiell geteilt. Das Gesetz soll dies aber einfacher und gerechter machen. Es tritt am 1

Berlin. Der finanzielle Ausgleich unter geschiedenen Eheleuten wird neu geregelt. Der Bundesrat stimmte am Freitag endgültig der Reform des Versorgungsausgleichs zu. Zwar werden in der Ehe erworbene Renten- und Pensionsansprüche bereits heute prinzipiell geteilt. Das Gesetz soll dies aber einfacher und gerechter machen. Es tritt am 1. September in Kraft, wenn auch die bereits zuvor beschlossene Reform des familiengerichtlichen Verfahrens greift, mit der die "Großen Familiengerichte" eingeführt werden. Sie sollen in Zukunft alle familienrechtlichen Fragen von der Adoption bis zur Scheidung klären.

Der Versorgungsausgleich, den es seit 1977 gibt, regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen. Bislang wurden die in der Ehe erworbenen Anrechte aus den unterschiedlichen Versorgungen miteinander verrechnet und über die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen.

Die Ungenauigkeiten bei der Wertermittlung gingen dabei nach Experten-Meinung überwiegend zu Lasten jener Frauen, die während der Ehe nicht oder mit geringerem Verdienst gearbeitet hatten. In Zukunft erhält die Frau nach dem Grundsatz der "internen Teilung" ein eigenes Konto bei den Versorgungsträgern des Mannes und umgekehrt. Dort wird jeweils die Hälfte des während der Zeit der Ehe erworbenen Anspruchs gebucht. Besitzt einer von beiden etwa einen Riester-Vertrag, erhält der andere ein eigenes Guthaben bei der jeweiligen privaten Versicherung.

Nach Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD, Foto: SZ) war das alte Recht nicht mehr verständlich. "In Zukunft machen wir schon bei der Scheidung einen klaren Schnitt." Künftig wird zudem dann auf einen Versorgungsausgleich verzichtet, wenn beide Ehepartner in etwa die gleichen Ansprüche erworben haben. Bei Ehen, die kürzer als drei Jahre dauerten, findet ein Ausgleich nur dann statt, wenn ein Partner dies beantragt. dpa/red

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