Schäuble rät Steuersündern zu Selbstanzeige

Berlin/Saarbrücken. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU, Foto: dpa) hat Deutschen mit Schweizer Geheimkonten zur Selbstanzeige geraten. "Ich kann nur jedem, der meint, dass er in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben könnte, den Rat geben, das Angebot in unserer Abgabenordnung zur Selbstanzeige zu nutzen", sagte er der "Augsburger Allgemeinen"

Berlin/Saarbrücken. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU, Foto: dpa) hat Deutschen mit Schweizer Geheimkonten zur Selbstanzeige geraten. "Ich kann nur jedem, der meint, dass er in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben könnte, den Rat geben, das Angebot in unserer Abgabenordnung zur Selbstanzeige zu nutzen", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". Ein Informant hat der Bundesregierung eine Datensammlung von bis zu 1500 Deutschen angeboten und verlangt dafür 2,5 Millionen Euro. Die Behörden wollen das Geschäft zügig abschließen. Der Fiskus spekuliert auf Zusatz-Einnahmen von etwa 100 Millionen Euro. Auch das Saarland wird sich an den Kosten des Ankaufs der CD beteiligen, wie Finanzminister Peter Jacoby (CDU, Foto: SZ) gestern gegenüber der Saarbrücker Zeitung erklärte. Dies geschehe wie bei dem ähnlichen Fall in Liechtenstein. Welche Kosten auf das Land zukommen und wie hoch die Einnahmen durch Steuernachzahlungen sein könnten, ließ er offen.

Die Regierung in Bern hat Berlin gewarnt, mit dem Kauf der CD könnten die Beziehungen beider Länder stark belastet werden. Er verstoße "gegen Treu und Glauben". Bei Schweizer Politikern war von einer "Kriegserklärung" die rede. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) riet gestern zur Besonnenheit und einer "gründlichen rechtsstaatlichen Prüfung" des Kaufs.

Derweil ist bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Angela Merkel (CDU) wegen des bevorstehenden Daten-Kaufs erstattet worden. Der Rechtsanwalt Frank Hanning wirft der Kanzlerin öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Anstiftung zur Hehlerei sowie Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zum Ausspähen von Daten vor. Das Bundesverfassungsgericht könnte sich bald damit befassen, ob gestohlene Kundendaten vor Gericht verwendbar sind. Ihm liegt eine Beschwerde wegen einer Hausdurchsuchung in der Liechtenstein-Affäre vor. dpa/ddp/dki

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