Einreiseverbot und Konton gesperrt Sanktionen gegen Cousin von Assad bleiben

Luxemburg · Die EU-Sanktionen gegen Rami Machluf, einen Cousin von Syriens Machthaber Baschar al-Assad, sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zulässig. Die Luxemburger Richter bestätigten gestern eine entsprechende Entscheidung einer untergeordneten Instanz.

Dabei geht es unter anderem um das Sperren von Vermögenssperren und Einreiseverbote. Diese wurden 2011 gegen zahlreiche Personen im Assad-Umfeld verhängt, die nach Meinung der EU eine Mitverantwortung an dem Bürgerkrieg in Syrien tragen.

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