Unrechtmäßige Abschiebung Sami A.: Zwangsgeld gegen Stadt Bochum beantragt

Gelsenkirchen/Bochum · Der Ausländerbehörde der Stadt Bochum droht nach der Abschiebung des Tunesiers Sami A. die Zahlung von Zwangsgeldern, weil sie sich nicht ausreichend für eine Rückholung des Mannes eingesetzt hat.

Nachdem die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetzte Frist für eine Rückholung am 31. Juli abgelaufen sei, habe die Anwältin des Tunesiers einen Antrag auf Festsetzung des Zwangsgeldes gestellt, sagte ein Sprecher des Gerichts gestern. Zugleich habe sie die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes beantragt, wenn die Stadt sich weiterhin nicht um eine Rückholung bemühe.

Nun erhalte die Ausländerbehörde zunächst Gelegenheit zu einer Stellungnahme, sagte Richter Klaus Weisel. Das Gericht wolle allerdings möglichst kurzfristig eine Entscheidung treffen.

Der als Gefährder geltende Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass er wegen möglicher Foltergefahr nicht in das nordafrikanische Land zurückgeschickt werden dürfe, wurde erst übermittelt, als das Flugzeug mit A. bereits unterwegs nach Tunesien war. Daraufhin hatte das Gericht die Rückholung des Mannes angeordnet.

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