Tunesier Sami A. darf nicht nach Deutschland ausreisen

Tunis/Gelsenkirchen · Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht wird trotz seiner Fristsetzung vorerst vergeblich auf die Rückkehr des abgeschobenen Islamisten Sami A. warten. Nach Angaben tunesischer Behörden kann Sami A. zurzeit nicht nach Deutschland reisen.

Sein Pass sei weiter im Besitz der Behörden und werde untersucht, sagte der Sprecher der Anti-Terror-Behörde in Tunis, Sofiane Sliti, gestern. Außerdem ermittle Tunesien weiterhin gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens gestern Abend aus dem nordafrikanischen Land zurückzuholen. Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war. Sami A. war am vergangenen Freitag von den Behörden in Tunesien zunächst auf freien Fuß gesetzt worden.

Praktisch wird sich auch nach Ablauf des Ultimatums zunächst wohl nichts Wesentliches tun. Unterdessen liegen zwei Beschwerden der Ausländerbehörde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bereits am Oberverwaltungsgericht – gegen das Abschiebe-Verbot und gegen die Entscheidung, Sami A. zurückzuholen.

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