Urteil Saarlouiser Richter erlauben Laubbläser auf Friedhöfen

Saarlouis · Ein Wohnungseigentümer in Friedhofsnähe hatte gegen den Maschinen-Einsatz geklagt, wie die Verbraucherinitiative Aeternitas gestern berichtete. Erfolg hatte er nicht:

 Ein Laubbläser. (Symbolbild)

Ein Laubbläser. (Symbolbild)

Foto: picture-alliance/ dpa/Sebastian Widmann

Friedhöfe sind Orte der Stille. Den Lärm von Laubbläsern müssen Besucher und Anwohner dort trotzdem ertragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis entschieden. Ein Wohnungseigentümer in Friedhofsnähe hatte gegen den Maschinen-Einsatz geklagt, wie die Verbraucherinitiative Aeternitas gestern berichtete. Erfolg hatte er nicht: Die Richter verwiesen in dem Urteil von Ende Februar unter anderem darauf, dass es nicht wirtschaftlich umsetzbar sei, das Laub von über 600 Bäumen auf dem Friedhof nur mit Rechen und Besen zu beseitigen.

Zwar hat der Anwohner, dem auch eine Grabstätte gehört, laut Gericht ein Recht auf innere Einkehr und Ruhe beim Totengedenken. Doch erst bei erheblichen Einschränkungen habe er einen Anspruch auf Unterlassung. Das sei beim nötigen Gebrauch der Laubbläser nicht der Fall. Zudem würden die Geräte nie während Trauerzeremonien eingesetzt. Und das Lärm-Verbot der Friedhofssatzung beziehe sich nur darauf, dass Besucher sich still verhalten sollen.

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