Saarland zieht Verfassungsklage auf neue Finanzhilfen zurück

Berlin/Saarbrücken. Nach der Einigung in der Kommission zur Föderalismusreform II hat Ministerpräsident Peter Müller (CDU, Foto: SZ) eine Rücknahme der Verfassungsklage des Saarlandes auf die Feststellung einer Haushaltsnotlage und Hilfen des Bundes angekündigt

Berlin/Saarbrücken. Nach der Einigung in der Kommission zur Föderalismusreform II hat Ministerpräsident Peter Müller (CDU, Foto: SZ) eine Rücknahme der Verfassungsklage des Saarlandes auf die Feststellung einer Haushaltsnotlage und Hilfen des Bundes angekündigt. "Wenn der Gesetzentwurf der Föderalismusreform II eins zu eins Bundestag und Bundesrat passiert, werden wir die Klage zurückziehen", sagte Müller der Saarbrücker Zeitung. Es sei Teil der Verabredungen, dass eine Verfassungsklage auf Sanierungshilfen die vereinbarten Konsolidierungshilfen für die armen Länder ausschließe. Im Falle des Saarlandes betragen diese Hilfen 2,3 Milliarden Euro. Das Land verpflichtet sich im Gegenzug, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. "Und dazu stehen wir", so Müller. und Meinung red

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