Saarland will Alkohol-Verkauf einschränken

Saarbrücken. Im Saarland gibt es offenbar Überlegungen, nach dem Vorbild Baden-Württembergs ein Gesetz zum nächtlichen Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und Kiosken auf den Weg zu bringen

Saarbrücken. Im Saarland gibt es offenbar Überlegungen, nach dem Vorbild Baden-Württembergs ein Gesetz zum nächtlichen Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und Kiosken auf den Weg zu bringen. Saar-Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU) sagte gestern gegenüber der SZ, angesichts der im Bundesvergleich überdurchschnittlichen Zahl Jugendlicher hierzulande, die nach Alkoholkonsum stationär behandelt werden müssen, sei es notwendig, über eine solche Maßnahme nachzudenken.

Zuvor aber wolle man im Saarland auf die Erfahrungen in Baden-Württemberg zurückgreifen und diese sorgfältig prüfen und auswerten. Dort ist seit 1. März 2010 ein Gesetz zum nächtlichen Verkauf von Alkohol an Tankstellen und Kiosken in Kraft. "Vor einem derart gravierenden ordnungspolitischen Eingriff muss eindeutig nachgewiesen werden, dass diese Maßnahme auch tatsächlich eine spürbare Verringerung des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche zur Folge hat", so Storm.

Die Möglichkeit eines solchen Gesetzes soll nach Angaben des Ministers zudem im Rahmen eines Runden Tisches zum Thema Alkohol diskutiert werden, an dem mehrere saarländische Ministerien und Organisationen - darunter Jugendfeuerwehr, Landesfußballverband, Jugendzentren und Landesjugendring - teilnehmen. Storm verwies darauf, dass bereits vor zwei Jahren eine interministerielle Arbeitsgruppe im Saarland eingerichtet wurde, um verschiedene Angebote und Maßnahmen gegen exzessiven Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen zusammenzutragen und zu bündeln.

Nach Angaben des Statistischen Landesamts landeten 2011 insgesamt 455 saarländische Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 20 Jahren mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus. Der Anstieg betrug 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und mehr als hundert Prozent gegenüber dem Jahr 2000. Während im Saarland 457 Kinder und Jugendliche je 100 000 Einwohner wegen akuter Alkoholvergiftungen behandelt werden müssen, liegt die bundesweite Vergleichszahl bei 325 je 100 000 Einwohner. ine/epd

Foto: bub

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