BGH gibt Sparkassen Recht Saarländerin unterliegt im Streit um Frauen-Anrede

Karlsruhe/Sulzbach · In ihrem Kampf für eine weibliche Bezeichnung in Sparkassen-Formularen – etwa als „Kundin“ statt „Kunde“ – ist Marlies Krämer aus Sulzbach vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gescheitert. Einen Anspruch auf weibliche Formen gibt es nicht, urteile das Gericht gestern. Die 80-jährige Kämpferin für Frauenrechte will aber nicht aufgeben. „Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht“, kündigte sie an.

In ihrem Kampf für eine weibliche Bezeichnung in Sparkassen-Formularen – etwa als „Kundin“ statt „Kunde“ – ist Marlies Krämer aus Sulzbach vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gescheitert. Einen Anspruch auf weibliche Formen gibt es nicht, urteile das Gericht gestern. Die 80-jährige Kämpferin für Frauenrechte will aber nicht aufgeben. „Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht“, kündigte sie an.

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