Saarländer darf nach Steuer-Irrtum 85 000 Euro behalten

München/Saarbrücken. Ein Steuerzahler aus dem Saarland darf sich über ein Geschenk des Finanzamtes von rund 85 000 Euro freuen. Der Bundesfinanzhof in München gab gestern seine Entscheidung bekannt, dass zu viel erstattete Lohnsteuer nicht zurückgezahlt werden muss, wenn seit dem Steuerbescheid mehr als fünf Jahre vergangen sind

München/Saarbrücken. Ein Steuerzahler aus dem Saarland darf sich über ein Geschenk des Finanzamtes von rund 85 000 Euro freuen. Der Bundesfinanzhof in München gab gestern seine Entscheidung bekannt, dass zu viel erstattete Lohnsteuer nicht zurückgezahlt werden muss, wenn seit dem Steuerbescheid mehr als fünf Jahre vergangen sind. Im Jahr 2002 hatte das Finanzamt Am Stadtgraben in Saarbrücken dem Glücklichen anstatt 400 mehr als 85 000 Euro erstattet. Schuld war ein Eingabefehler, durch den im Steuerbescheid zehn Mal soviel bezahlte Lohnsteuer stand, wie geleistet wurde. Der so Beschenkte schwieg - und dem Finanzamt fiel der Fehler erst 2008 auf. Gegen die Rückforderung klagte der Saarländer und verlor zunächst vor dem saarländischen Finanzgerichtshof. Doch in München bekam er jetzt Recht.Wie das Finanzministerium mitteilte, könne solch ein Fehler heute nicht mehr passieren, da die Daten nicht mehr per Hand eingegeben, sondern elektronisch übertragen würden. Zudem mache der Computer für jeden Bescheid eine Plausibilitätsprüfung. mast

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