Saarbrücker Gericht setzt Ex-Sextäter auf freien Fuß

Saarbrücken · Der ehemalige Sexualstraftäter Walter H. ist auf Anordnung des Saarbrücker Landgerichts aus der Merziger Psychiatrie entlassen worden. Die Polizei darf ihn zwar nicht beschatten, nach Angaben von Innenministerin Monika Bachmann werden aber Beamte in seiner Nähe bleiben.

Der frühere Sexualstraftäter und Mörder Walter H. ist vorerst auf freiem Fuß: Das Landgericht Saarbrücken hob die Anordnung der Therapie-Unterbringung mit sofortiger Wirkung auf. Damit wurde der 64-Jährige am Mittwoch bis auf Weiteres aus der Forensischen Psychiatrie in Merzig entlassen, wo er seit September 2011 untergebracht war. In einer Woche steht jedoch ein weiterer Gerichtsentscheid über seinen Verbleib an.

Die Saarbrücker Richter seien an die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gebunden gewesen, die erst vorige Woche veröffentlicht wurden, hieß es. Demnach dürfen Straftäter nur dann zwangsuntergebracht werden, wenn sie hochgefährlich sind. Ein neues Gutachten belege aber, dass Walter H. weit weniger gefährlich sei als bislang angenommen. Die Freilassung ist nach Angaben seines Anwalts Michael Rehberger mit insgesamt 18 Weisungen und Auflagen verbunden. "Dazu gehören auch elektronische Fußfesseln", sagte Rehberger. Er brachte H. von Merzig aus an einen geheimen Ort.

Die saarländische Polizei hat nach eigenen Angaben "keine Möglichkeit einer neuerlichen Observation". Walter H. war von Mai 2010 bis September 2011 rund um die Uhr überwacht worden. Dies sei nach neuer Rechtslage nicht mehr möglich, erklärte Saar-Innenministerin Monika Bachmann (CDU). Dem Landgericht und den Polizisten seien "Hände und Füße gebunden", sagte sie zur SZ. Allerdings werde die Polizei nach der Freilassung H.s "nicht weit weg sein". Die Sicherheit der Bürger müsse gewährleistet werden, so die Ministerin. >

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort