Saar-Verbände für Abschaffung des Asylbewerbergesetzes

Saarbrücken. Als "schallende Ohrfeige" für die Bundesregierung - aber auch für die Vorgängerregierungen hat Roland Röder, Vorstandsmitglied des Saarländischen Flüchtlingsverbandes, gestern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Asylbewerberleistungsgesetz bezeichnet

Saarbrücken. Als "schallende Ohrfeige" für die Bundesregierung - aber auch für die Vorgängerregierungen hat Roland Röder, Vorstandsmitglied des Saarländischen Flüchtlingsverbandes, gestern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Asylbewerberleistungsgesetz bezeichnet. Im Kern machten die Richter den Politikern mit ihrem Urteil noch einmal klar, dass alle Menschen "dieselben Grundrechte besitzen und negative Differenzierungen verfassungswidrig sind". Röder beanstandet aber, dass die Hilfen in Form von Sachleistungen, wie sie im Saarland gewährt werden, weiter rechtlich gebilligt würden.Auch Maike Lüdeke-Braun, Mitarbeiterin des Diakonischen Werks Saar in der Landesaufnahmestelle Lebach, zeigt sich weitgehend zufrieden mit den Richterspruch. Wie Röder macht sie sich für eine völlige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes stark, das unter anderem sogar eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung beinhalte. Wolle ein Asylbewerber beispielweise einen Facharzt aufsuchen, dauere das Genehmigungsverfahren nicht selten mehrere Wochen, wenn es nicht gar ganz abgelehnt würde. Das sei eine "krasse Benachteiligung für eine Gruppe unserer Bevölkerung". Auch die Frage nach der Arbeitserlaubnis von Asylanten müsse angesichts des Fachkräftemangel noch einmal überdacht werden. Viele Hochqualifizierte säßen in langwierigen Asylbewerberverfahren, seien hochmotiviert, hätten aber keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, so Lüdecke-Braun.

Wolf Bernhard Emminghaus, Psychologe und Teamleiter Migration und Integration beim DRK Saarland, sieht das Urteil als "diplomatisches Papier". Es lasse der Politik zwar Gestaltungsspielraum, schlage aber "Leitplanken" ein. Zum einen mit der Klarstellung, dass Menschenwürde nicht relativierbar sei, zum anderen, dass neben dem Grundrecht der physischen Existenz auch eine Teilhabe an sozialem Leben gewährleistet werden müsse. ine

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