Saar-Polizei darf Blutproben nachts ohne Richter anordnen

Saarbrücken. Die saarländische Polizei darf bei Verdacht auf Trunkenheit am Steuer nachts Blutproben anordnen, wenn kein Richter erreichbar ist. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes gestern entschieden. Die Richter bestätigten damit die übliche Praxis bei Kontrollen nach 21 Uhr

Saarbrücken. Die saarländische Polizei darf bei Verdacht auf Trunkenheit am Steuer nachts Blutproben anordnen, wenn kein Richter erreichbar ist. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes gestern entschieden. Die Richter bestätigten damit die übliche Praxis bei Kontrollen nach 21 Uhr. wi

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