Saar-Landtag billigt Studiengebühren für Langzeitstudenten

Saarbrücken. Die Hochschulen im Saarland dürfen ab dem Wintersemester Zweit- und Langzeitstudiengebühren erheben. Das beschloss der Landtag mit den Stimmen der Koalition. SPD und Linke verwiesen darauf, dass die Hochschulen selbst das Gesetz ablehnten. Wissenschaftsminister Christoph Hartmann (FDP) betonte indes, die Hochschulen entschieden künftig selbst, ob sie Gebühren erheben

Saarbrücken. Die Hochschulen im Saarland dürfen ab dem Wintersemester Zweit- und Langzeitstudiengebühren erheben. Das beschloss der Landtag mit den Stimmen der Koalition. SPD und Linke verwiesen darauf, dass die Hochschulen selbst das Gesetz ablehnten. Wissenschaftsminister Christoph Hartmann (FDP) betonte indes, die Hochschulen entschieden künftig selbst, ob sie Gebühren erheben. Diese betragen höchstens 400 Euro pro Semester. nof

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