Saar-Kulturstiftung versäumt Frist für Schadenersatz-Klage

Saarbrücken · Das Saarbrücker Landgericht hat die Schadenersatz-Klage der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz gegen Ex-Vorstand Ralph Melcher in Höhe von rund 400 000 Euro abgewiesen. Grund dafür ist, dass die Stiftung ihre Anspürche zu spät geltend gemacht hat.

Die Stiftung prüft eine Anfechtung des Urteils. > , Meinung

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