Saar-Kulturstiftung versäumt Frist für Schadenersatz-Klage
Saarbrücken · Das Saarbrücker Landgericht hat die Schadenersatz-Klage der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz gegen Ex-Vorstand Ralph Melcher in Höhe von rund 400 000 Euro abgewiesen. Grund dafür ist, dass die Stiftung ihre Anspürche zu spät geltend gemacht hat.
03.12.2014
, 00:00 Uhr
Die Stiftung prüft eine Anfechtung des Urteils. > , Meinung