Saar-Gericht erlaubt Video-Ermittlung gegen Drängler

Saarbrücken. Die Abstandsmessung per Video, mit der Drängler auf Saarlands Straßen verfolgt werden, ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Saarländische Oberlandesgericht in einem Grundsatzurteil. Die Daten zur Ermittlung des Fahrers würden hierzulande erst dann aufgezeichnet, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bestehe

Saarbrücken. Die Abstandsmessung per Video, mit der Drängler auf Saarlands Straßen verfolgt werden, ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Saarländische Oberlandesgericht in einem Grundsatzurteil. Die Daten zur Ermittlung des Fahrers würden hierzulande erst dann aufgezeichnet, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bestehe. Deshalb greifen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegen Messungen mit anderen Video-Systemen nicht, so die Saarbrücker Richter (Az: 107/2009, 126/09). red

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