Saar-Finanzämter sollen Pendlern Steuern schnell zurückerstatten
Saarbrücken. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Berufstätigen die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer zurückgegeben hat, verspricht die saarländische Steuerverwaltung eine schnelle Umsetzung
Saarbrücken. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Berufstätigen die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer zurückgegeben hat, verspricht die saarländische Steuerverwaltung eine schnelle Umsetzung. Wie das Saar-Finanzministerium gestern mitteilte, halten die Service-Center der Finanzämter Musterschreiben für Pendler bereit, die in ihrer Steuererklärung 2007 die Kilometer zur Arbeitsstelle und die Anzahl der Arbeitstage noch nicht angegeben haben. Nach Angaben von Staatssekretär Gerhard Wack muss man das ausgefüllte Anschreiben nur an das zuständige Finanzamt schicken. Die Rückerstattungen erfolgen im ersten Quartal 2009. Wer die Angaben bereits in der Steuererklärung 2007 gemacht habe, erhalte sein Geld automatisch. red Das Formular im Internet: www.saarland.de/steuern.htm