Richter verbieten Überwachung von Spitzenpolitiker der Linken

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linkenpolitikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verboten. Ramelow sei keiner anti-demokratischen Bestrebung verdächtig und seine Beobachtung deshalb ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat des Politikers, entschied das Gericht.



Unterdessen wurde Gregor Gysi gestern in seinem Amt als alleiniger Fraktionschef der Linken bestätigt. > : Meinung, A 5: Bericht

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