Richter verbieten Überwachung von Spitzenpolitiker der Linken
Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linkenpolitikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verboten. Ramelow sei keiner anti-demokratischen Bestrebung verdächtig und seine Beobachtung deshalb ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat des Politikers, entschied das Gericht.
10.10.2013
, 00:00 Uhr
Unterdessen wurde Gregor Gysi gestern in seinem Amt als alleiniger Fraktionschef der Linken bestätigt. > : Meinung, A 5: Bericht