Richter schützen mutige Informanten in Unternehmen

Straßburg. Arbeitnehmer, die Missstände in ihrem Betrieb öffentlich anprangern, müssen künftig weniger Angst vor negativen Konsequenzen haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern in einem wegweisenden Urteil zugunsten einer Altenpflegerin aus Berlin

Straßburg. Arbeitnehmer, die Missstände in ihrem Betrieb öffentlich anprangern, müssen künftig weniger Angst vor negativen Konsequenzen haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern in einem wegweisenden Urteil zugunsten einer Altenpflegerin aus Berlin. Die heute 49-Jährige hatte jahrelang die schlechte Hygiene und die Personalknappheit in ihrer Einrichtung kritisiert und den Arbeitgeber schließlich wegen Betruges angezeigt. 2005 wurde sie deshalb fristlos entlassen (Az: 28274/08).Die Richter sahen in der Kündigung einen Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Es "lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Frau Heinisch wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht hätte", unterstrichen die Richter. Der deutsche Staat muss der Klägerin nun 15 000 Euro Schmerzensgeld und Prozesskosten zahlen, weil er ihre Grundrechte nicht ausreichend geschützt hat. Gewerkschaften zeigten sich erfreut über das Urteil und sprachen von einer Stärkung der Zivilcourage. , Meinung epd

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort