Richter: Praxis der Wehrpflicht rechtswidrig

Köln. Die derzeitige Einberufungspraxis zum Wehrdienst ist nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Es setzte die Einberufung von zwei jungen Männern aus. Der Grundsatz der Gleichbehandlung werde verletzt, weil viele Gruppen gar nicht mehr eingezogen würden

Köln. Die derzeitige Einberufungspraxis zum Wehrdienst ist nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Es setzte die Einberufung von zwei jungen Männern aus. Der Grundsatz der Gleichbehandlung werde verletzt, weil viele Gruppen gar nicht mehr eingezogen würden. (AZ: 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08) dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort