Richter: Praxis der Wehrpflicht rechtswidrig
Köln. Die derzeitige Einberufungspraxis zum Wehrdienst ist nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Es setzte die Einberufung von zwei jungen Männern aus. Der Grundsatz der Gleichbehandlung werde verletzt, weil viele Gruppen gar nicht mehr eingezogen würden
25.03.2009
, 21:11 Uhr
Köln. Die derzeitige Einberufungspraxis zum Wehrdienst ist nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Es setzte die Einberufung von zwei jungen Männern aus. Der Grundsatz der Gleichbehandlung werde verletzt, weil viele Gruppen gar nicht mehr eingezogen würden. (AZ: 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08) dpa