Richter kippen Verbot von Kopftuch für Lehrerinnen

Karlsruhe/Saarbrücken · Muslimische Lehrerinnen dürfen künftig in Deutschland grundsätzlich Kopftuch tragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Saarland muss nun ein Gesetz aus dem Jahr 2004 überprüfen.

Der Staat darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht grundsätzlich verbieten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag entschieden. Für Verbote müsse es konkrete Gründe geben, etwa Gefahren für das friedliche Miteinander. Das Urteil bezog sich auf Nordrhein-Westfalen, betrifft aber sieben weitere Bundesländer, darunter auch das Saarland . Es hat 2004 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das nun überprüft werden muss.

Das Verfassungsgericht korrigierte damit ein Urteil von 2003 und gab zwei muslimischen Lehrerinnen recht. Das pauschale Kopftuchverbot sei ein schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit. Die Religionsfreiheit von Schülern und Eltern sei durch das Kopftuch erst verletzt, wenn die Lehrerinnen für den Islam werben.

Von den christlichen Kirchen wurde das Urteil als Signal für die Glaubensfreiheit gelobt. Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hob hervor, dass Karlsruhe im Tuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens sehe. Im Saarland kritisierte aber der Landesverband der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) die Bewertung, dass das Kopftuch überhaupt eine Gefährdung des Schulfriedens verursachen könnte. Dabei zeige die Lehrerin damit, dass sie als "selbstbestimmte, praktizierende Muslimin" ihrer religiösen Pflicht nachkomme und "im Einklang mit der geltenden Rechts- und Verfassungsordnung mitten in unserer Gesellschaft lebt und arbeitet". Der parlamentarische Geschäftsführer der Saar-CDU, Tobias Hans , betonte dagegen, das Kopftuch sei auch Zeichen der gesellschaftlichen Unterdrückung der Frau. Die Toleranz dürfe nicht so weit gehen, Symbole im öffentlichen Dienst zu erlauben, "die unsere Wertvorstellungen herausfordern".

Welche konkreten Folgen das Saarland hat, werde noch geprüft, teilte das Bildungsministerium mit. Der einzige bisherige Problemfall im Saarland sei mit einen Kompromiss gelöst worden. > e, A 4: Meinung

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